Die ÖNORM B 1602 legt zentrale Anforderungen an barrierefreie Türen, Tore und Durchgänge fest – unabhängig davon, ob sie manuell oder automatisch betrieben werden. Für Bauherren, Architekturbüros, Planer:innen und Türsystem-Anbieter ist sie eine wichtige Orientierungshilfe, wenn es um inklusive Gebäudeplanung geht.
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Die Norm beschreibt konkrete bauliche Anforderungen an barrierefreie Türen und Durchgänge. Ziel ist es, dass alle Menschen – einschließlich Rollstuhlfahrer:innen, Personen mit Gehhilfen, Kindern oder älteren Menschen – selbstständig, sicher und ohne fremde Hilfe Türen benutzen können.
Zu den zentralen Anforderungen zählen:
Mindestlichte Durchgangsbreite: mind. 90 cm (lichte Breite), damit Rollstühle problemlos durchpassen
Freie Bewegungsflächen: vor und hinter der Tür, um Rangieren zu ermöglichen
Türdrücker & Griffe: in gut erreichbarer Höhe (85–105 cm) und leicht zu bedienen
Öffnungskräfte: Türen müssen sich leicht öffnen lassen (bei manuellen Türen max. 25 N)
Visuelle und taktile Kontraste: Türblatt, Griffe und Umgebung sollen gut erkennbar sein
Barrierefreie Schwellen: möglichst schwellenlos oder mit maximal 2 cm Höhe
Die ÖNORM B 1602 gilt für alle Gebäude, in denen eine barrierefreie Nutzung vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa:
Öffentliche Gebäude (Verwaltungen, Bildungseinrichtungen)
Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Ordinationen, Pflegeheime)
Mehrparteienhäuser mit barrierefreiem Zugang
Geschäfte und Einkaufszentren
Tourismusbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Thermen
Auch im Umbau bestehender Objekte liefert die Norm praxisnahe Vorgaben für eine barrierefreie Nachrüstung.