ÖNORM B 1602: Barrierefreiheit für Türen und Durchgänge in Gebäuden

Die ÖNORM B 1602 legt zentrale Anforderungen an barrierefreie Türen, Tore und Durchgänge fest – unabhängig davon, ob sie manuell oder automatisch betrieben werden. Für Bauherren, Architekturbüros, Planer:innen und Türsystem-Anbieter ist sie eine wichtige Orientierungshilfe, wenn es um inklusive Gebäudeplanung geht.

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Was regelt die ÖNORM B 1602?

Die Norm beschreibt konkrete bauliche Anforderungen an barrierefreie Türen und Durchgänge. Ziel ist es, dass alle Menschen – einschließlich Rollstuhlfahrer:innen, Personen mit Gehhilfen, Kindern oder älteren Menschen – selbstständig, sicher und ohne fremde Hilfe Türen benutzen können.

Zu den zentralen Anforderungen zählen:

  • Mindestlichte Durchgangsbreite: mind. 90 cm (lichte Breite), damit Rollstühle problemlos durchpassen

  • Freie Bewegungsflächen: vor und hinter der Tür, um Rangieren zu ermöglichen

  • Türdrücker & Griffe: in gut erreichbarer Höhe (85–105 cm) und leicht zu bedienen

  • Öffnungskräfte: Türen müssen sich leicht öffnen lassen (bei manuellen Türen max. 25 N)

  • Visuelle und taktile Kontraste: Türblatt, Griffe und Umgebung sollen gut erkennbar sein

  • Barrierefreie Schwellen: möglichst schwellenlos oder mit maximal 2 cm Höhe

Wo kommt die B 1602 zur Anwendung?

Die ÖNORM B 1602 gilt für alle Gebäude, in denen eine barrierefreie Nutzung vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa:

  • Öffentliche Gebäude (Verwaltungen, Bildungseinrichtungen)

  • Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Ordinationen, Pflegeheime)

  • Mehrparteienhäuser mit barrierefreiem Zugang

  • Geschäfte und Einkaufszentren

  • Tourismusbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Thermen

Auch im Umbau bestehender Objekte liefert die Norm praxisnahe Vorgaben für eine barrierefreie Nachrüstung.