Wartung und gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Automatiktüren
Die vorbeugende Wartung von Automatiktüren durch geschultes und fachkundige Spezialisten ist von entscheidender Wichtigkeit, wenn Sie mehr als 15 Jahre oder sogar 30 Jahre lang Ihre automatischen Türen betreiben wollen.
Da sich in unregelmäßigen Abständen die Gesetzesnormen und die ÖNORMEN ändern, ist es auch wichtig, dass bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfung alle Aspekte und einschlägige Tür-Normen angeschaut und kontrolliert werden. In Österreich erfolgt die Sicherheitsüberprüfung einerseits nach der Arbeitsmittelverordnung §8 Absatz 1 und 2 (Überprüfung des Ist-Zustandes) und andererseits Prüfung nach der ÖNORM EN16005 in der gültigen Fassung (Tür am Sicherheitsstand der aktuellen Norm?). Es können zwei unterschiedliche Ergebnisse herauskommen und damit entsteht mit dem Betreiber wichtiger Klärungsbedarf (siehe auch unsere Betreiberinformationen zu Prüfnormen und Nachrüstpflichten)