NIS2 – Die neue EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit
NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016.
Sie wurde von der Europäischen Union verabschiedet, um das Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU weiter zu verbessern – insbesondere in kritischen und wichtigen Sektoren.
Was ist NIS2?
NIS2 ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Cybersicherheitsstrategie.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Umsetzung strengerer Sicherheitsmaßnahmen und zur Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle.
Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und eine einheitliche Sicherheitsbasis innerhalb der EU zu schaffen.
Wer ist von NIS2 betroffen?
NIS2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger. Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen (z. B. im Energie-, Verkehrs- oder Gesundheitssektor) sind nun auch zahlreiche mittelständische Unternehmen in den Bereichen:
- Digitale Dienstleistungen
- Herstellung und Vertrieb kritischer Produkte
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Hersteller von Medizinprodukten oder IT-Komponenten
Von der Richtlinie erfasst sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro – vorausgesetzt, sie sind in einem relevanten Sektor tätig.