ÖNORM B 1603: Barrierefreie Bewegungsflächen und Bedienelemente
Die ÖNORM B 1603 definiert Anforderungen an die Anordnung und Ausführung von Bewegungsflächen sowie Bedienelementen im barrierefreien Hochbau.
Sie ist Teil der österreichischen Normenreihe zur Barrierefreiheit (B 1600 bis B 1603) und besonders relevant bei der Planung von Türsystemen, Schaltern, Steuerungseinheiten und Zutrittssystemen.
In Kombination mit der ÖNORM B 1601 (Automatiktüren) und der B 1602 (Türen & Durchgänge allgemein) liefert die B 1603 den letzten Baustein für wirklich barrierefreie Gebäudeeingänge.
Was regelt die ÖNORM B 1603?
Die Norm beschreibt, wo und wie groß Bewegungsflächen sein müssen – also jene Bereiche, in denen sich Menschen mit Gehhilfe oder Rollstuhl frei, sicher und eigenständig bewegen, wenden und bedienen können.
Außerdem legt sie fest, wie Bedienelemente platziert und gestaltet sein müssen.
Zentrale Anforderungen im Überblick:
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Mindestgröße von Bewegungsflächen:
z. B. 150 × 150 cm zum Wenden mit dem Rollstuhl -
Freie Flächen vor Bedienelementen:
Damit z. B. Türtaster, Gegensprechanlagen oder Schalter gut erreichbar sind -
Montagehöhe von Bedienelementen:
i. d. R. zwischen 85 und 110 cm über fertigem Fußboden -
Abstand von Bedienelementen zu Hindernissen:
z. B. dürfen Schalter nicht zu nah an Ecken oder Vorsprüngen angebracht sein -
Kontrastreiche und gut erkennbare Gestaltung
für Menschen mit Sehbehinderung oder kognitiven Einschränkungen
Bedeutung für Türsysteme und Zugänge
Gerade bei automatischen Türanlagen – wie sie ASSA ABLOY ENTRANCE anbietet – spielt die Norm eine Schlüsselrolle. Denn: Nur wenn die Tür erreichbar und die Steuerung bedienbar ist, ist sie wirklich barrierefrei.
Beispiele aus der Praxis:
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Ein Sensor oder Taster zum Türöffnen darf nicht zu hoch oder zu nah an einer Wand montiert werden
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Es muss ausreichend Platz vorhanden sein, damit eine Person mit Rollator oder Rollstuhl sich vor der Tür positionieren oder wenden kann
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Die Bedienfelder von Zutrittssystemen, z. B. für elektronische Schlösser oder Gegensprechanlagen, müssen visuell und haptisch zugänglich sein