BLOGBarrierefreiheit in Österreich

Barrierefreiheit in Österreich und was zur Inklusion beiträgt

2023-03-23
3 min. Lesedauer

Barrierefreiheit ist in Österreich gesetzlich verankert. Die österreichische Bundesbehindertengleichstellungsgesetzgebung (BGStG) verlangt, dass öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen.

In privaten Gebäuden müssen Barrieren auf Anfrage entfernt werden. Das Ziel ist es, die Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten.
In diesem Artikel beleuchten wir, ob und inwieweit Automatiktüren neben ihren zahlreichen Vorteilen hinsichtlich Energieeffizienz, Sicherheit, Bequemlichkeit, Komfort und Ästhetik auch den Grundsätzen der Barrierefreiheit entsprechen und damit die Inklusion von Menschen mit Einschränkungen fördern.

Die Vorteile von Automatiktüren in Bezug auf Barrierefreiheit

  • Erleichterter Zugang für Rollstuhlfahrer
    Automatiktüren ermöglichen Rollstuhlfahrern und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen leichteren Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten, da sie sich mithilfe von Sensoren berührungslos öffnen und schließen lassen.

  • Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderungen 
    Menschen mit Gehbehinderungen haben Schwierigkeiten, schwere Türen zu öffnen, insbesondere wenn sie einen Rollator oder eine andere Gehhilfe benutzen und keine Hand frei haben, um die Tür zu öffnen oder zu schließen. Automatiktüren, die sich bei Annäherung automatisch öffnen, bieten diesen Personen eine einfache und sichere Möglichkeit, die Tür zu passieren und das Gebäude zu betreten.

  • Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderungen
    Automatische Türen sind oft mit leisen Tonsignalen ausgestattet, die Menschen mit Sehbehinderungen darauf aufmerksam machen, dass sich eine Tür öffnet oder schließt. So können sie sich sicher und unabhängig durch die Türöffnung bewegen.

  • Leichter Zugang für ältere Menschen oder Menschen mit Gepäck oder Kinderwagen
    Automatische Türen erleichtern den Zugang für ältere Menschen oder Personen, die Gepäck, Kinderwagen oder Einkaufstaschen tragen. Sie können die Tür öffnen, ohne ihre Sachen abstellen oder um Hilfe bitten zu müssen.

  • Erhöhte Sicherheit
    Automatische Türen sind mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, die ein langsames Öffnen und Schließen ermöglichen und so die Verletzungsgefahr durch ein plötzliches Schließen der Tür verringern. Darüber hinaus sind einige Modelle mit Sensoren ausgestattet, die erkennen, wenn ein Gegenstand oder eine Person die Türöffnung blockiert und das Schließen der Tür vorübergehend stoppen, bis die Tür frei ist. Dadurch können behinderte Personen die Tür sicher passieren, ohne Gefahr zu laufen, eingeklemmt zu werden.

Sind Automatiktüren in Österreich zwingend vorgeschrieben?

Automatiktüren sind neben anderen Maßnahmen ein wichtiger Baustein zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie ermöglichen es Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sich ungehindert im öffentlichen Raum zu bewegen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie sind daher oft vorgeschrieben, um ein Gebäude barrierefrei zu gestalten.

Automatische Türen sind jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. Wenn eine Tür leicht zu öffnen ist und auch Menschen mit Einschränkungen ungehindert in das Gebäude gelangen können, kann sie als barrierefrei gelten. In jedem Fall muss die Zugänglichkeit von Gebäuden individuell beurteilt werden.

Wir haben nun die Vorteile von Automatiktüren in Bezug auf Barrierefreiheit besprochen und festgestellt, dass sie in Österreich verpflichtend sein können. Was uns nun zur abschließenden Frage führt.

Tragen Automatiktüren zur Barrierefreiheit und Inklusion in Österreich bei?

Automatiktüren tragen wesentlich zur Barrierefreiheit bei, indem sie den Zugang zu Gebäuden und Räumen erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Sie helfen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderungen und anderen Beeinträchtigungen, sich leichter und sicherer in ihrer Umgebung zu bewegen und gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen zu haben.
Automatiktüren sind somit ein wichtiger Aspekt der Inklusion und  tragen dazu bei, dass alle Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Was schreibt die ÖNORM B 1600 zur Glasmarkierung vor?

Die ÖNORM B 1600 verlangt für barrierefreie Bauten eine kontrastreiche Markierung großflächiger Glasflächen. Konkret: zwei Streifen in 40–70 cm sowie 120–160 cm Höhe, mindestens 8 cm hoch, mit klarem Hell-Dunkel-Kontrast. Ziel ist, dass auch Menschen mit Sehbeeinträchtigung die Türe sicher erkennen.

Gilt die ÖNORM B 1600 auch für Geschäftslokale?

Ja. Sobald ein Geschäftslokal in Österreich öffentlich zugänglich ist, fällt es unter die OIB-Richtlinie 4 und damit indirekt unter die ÖNORM B 1600. Im Einzelhandel ist die korrekte Glasmarkierung Pflicht – auch bei Bestandstüren, sobald wesentliche Umbauten erfolgen.

Welche Markierung wirkt im Verkaufsraum am besten?

Bewährt haben sich satinierte Streifen oder farbige Kontrastfolien, die zum Corporate Design passen. Wichtig: Die Markierung muss bei jeder Beleuchtung sichtbar bleiben – sowohl bei Tageslicht als auch bei abgedunkelten Schaufensterauslagen. Wir liefern Markierungen, die normgerecht und gleichzeitig optisch dezent sind.

Was passiert, wenn die Glasmarkierung fehlt?

Bei Unfällen droht dem Betreiber eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Zusätzlich kann die Baubehörde Nachbesserung verlangen. Die Versicherung kürzt im Schadensfall häufig die Leistung, wenn die ÖNORM B 1600 nicht eingehalten wurde.

Können wir die Markierung selbst anbringen oder braucht es einen Fachbetrieb?

Eine Folie kann grundsätzlich selbst angebracht werden, allerdings müssen Höhe, Kontrast und Maße exakt der ÖNORM B 1600 entsprechen. Wir empfehlen die fachgerechte Montage durch unser Team – inklusive Dokumentation, die im Prüfungsfall vorgelegt werden kann.

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