Wir haben ein fehlendes Abnahmegutachten bei Ihrer Automatiktür festgestellt!

Wichtige Kundeninformation mit der Bitte um Rückantwort

Das Abnahmegutachten ist ein behördliches Dokument und befindet sich normalerweise im Prüfbuch. Ist das Abnahmegutachten bei der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederkehrenden Prüfung gemäß AM-VO §8 nicht vorhanden, stellt dies gemäß §11 Abs.1 AM-VO einen Mangel dar.